Geschäftsbedingungen LESERKREIS DAHEIM
(gültig für Titelanzeigen)

1 Als „Anzeigenauftrag“ gilt ein Vertrag über
   Veröffentlichung einer oder mehrerer
Anzeigen
   auf dem Titelumschlag eines Lesezirkel-Heftes
   in der im Tarif
angebotenen Auflage und ist im
   Zweifel innerhalb eines Jahres zu erfüllen.

2 Enthält der Abschluss das Recht auf Einzelabrufe, so
   ist er innerhalb eines
Jahres nach Erscheinen der
   ersten Anzeige zu erfüllen. Diese muss spätestens

   1 Jahr nach Vertragsabschluss erscheinen.

3 Bei Tarifänderung treten Preissenkungen sofort,
   Preiserhöhungen 6 Monate
nach Ankündigung in Kraft.

4 Die Nachlässe (Malstaffel) werden nur bei einem
   Abschluss laut Ziffer 2
gewährt. Vorbehalte für
   Auftragserweiterung gelten als Abschluss. In Konkurs

   und Vergleichsfällen ist ein etwa bewilligter Nachlass
   hinfällig.

5 Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für das
   Erscheinen der Anzeige
auf der schriftlich vereinbarten
   Seite des Titelumschlages. Erscheinungstermin
kann
   vom Auftragnehmer im Ausnahmefall um 1 bis 2
   Wochen vor- oder
zurückverlegt werden. Aus organi-
   satorischen und technischen Gründen
ist eine
   Platzierung auf ähnlichen Titeln möglich. In dem
   Fall wird ein Preisnachlass
in Höhe von 25% gewährt.

6 Anzeigenaufträge können nach einheitlichen Grund-
   sätzen wegen des Inhaltes,
der Herkunft oder der
   technischen Form abgelehnt werden; dies wird
   dem
Auftraggeber alsbald mitgeteilt.

7 Die Einschaltung kann von vorheriger Bezahlung
   abhängig gemacht werden.
Bei Zahlungsverzug oder
   Stundung werden bankübliche Zinsen und Einzugs-
   kosten berechnet.

  8 Der Ausschluss von Mitbewerbern kann für alle
     Seiten des belegten
Umschlages vereinbart
     werden.

  9 Reklamationen müssen innerhalb von 4 Wochen
     nach Eingang der Rechnung
schriftlich erfolgen.
     Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen
     durch
den Auftragnehmer endet 3 Monate nach
     Erscheinen der jeweiligen Anzeige.

10 Bei höherer Gewalt (z. B. Streik, Beschlagnahme)
     hat der Auftragnehmer
Anspruch auf volle
     Bezahlung, wenn wenigstens 80% der
     angebotenen
Auflage verbreitet wurde. Geringere
     Leistungen sind anteilig zu bezahlen.

11 Mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Für
     Fehler aus telefonischer
Übermittlung wird nicht
     gehaftet.

12 Rücktrittsrecht gilt nur bei ausdrücklich
     schriftlicher Bestätigung als
vereinbart. Es kann
     nur bis spätestens 4 Wochen vor dem
     Einschalttermin
ausgeübt werden.

13 Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich
     vereinbarter Ausführungen
und für Lieferung
     bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen
     werden
dem Auftraggeber berechnet.

14 Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend
     nichts anderes vorschreibt,
Hamburg. Auch für
     das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der
     Wohnsitz
oder gewöhnliche Aufenthalt des
     Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung

     unbekannt ist, gilt der Gerichtsstand Hamburg als
     vereinbart.

Stand: August 2016