1 Als „Anzeigenauftrag“ gilt ein Vertrag über
Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen
auf dem Titelumschlag eines Lesezirkel-Heftes
in der im Tarif angebotenen Auflage und ist im
Zweifel innerhalb eines Jahres zu erfüllen.
2 Enthält der Abschluss das Recht auf Einzelabrufe, so
ist er innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der
ersten Anzeige zu erfüllen. Diese muss spätestens
1 Jahr nach Vertragsabschluss erscheinen.
3 Bei Tarifänderung treten Preissenkungen sofort,
Preiserhöhungen 6 Monate nach Ankündigung in Kraft.
4 Die Nachlässe (Malstaffel) werden nur bei einem
Abschluss laut Ziffer 2 gewährt. Vorbehalte für
Auftragserweiterung gelten als Abschluss. In Konkurs
und Vergleichsfällen ist ein etwa bewilligter Nachlass
hinfällig.
5 Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für das
Erscheinen der Anzeige auf der schriftlich vereinbarten
Seite des Titelumschlages. Erscheinungstermin kann
vom Auftragnehmer im Ausnahmefall um 1 bis 2
Wochen vor- oder zurückverlegt werden. Aus organi-
satorischen und technischen Gründen ist eine
Platzierung auf ähnlichen Titeln möglich. In dem
Fall wird ein Preisnachlass in Höhe von 25% gewährt.
6 Anzeigenaufträge können nach einheitlichen Grund-
sätzen wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der
technischen Form abgelehnt werden; dies wird
dem Auftraggeber alsbald mitgeteilt.
7 Die Einschaltung kann von vorheriger Bezahlung
abhängig gemacht werden. Bei Zahlungsverzug oder
Stundung werden bankübliche Zinsen und Einzugs-
kosten berechnet.
8 Der Ausschluss von Mitbewerbern kann für alle
Seiten des belegten Umschlages vereinbart
werden.
9 Reklamationen müssen innerhalb von 4 Wochen
nach Eingang der Rechnung schriftlich erfolgen.
Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen
durch den Auftragnehmer endet 3 Monate nach
Erscheinen der jeweiligen Anzeige.
10 Bei höherer Gewalt (z. B. Streik, Beschlagnahme)
hat der Auftragnehmer Anspruch auf volle
Bezahlung, wenn wenigstens 80% der
angebotenen Auflage verbreitet wurde. Geringere
Leistungen sind anteilig zu bezahlen.
11 Mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Für
Fehler aus telefonischer Übermittlung wird nicht
gehaftet.
12 Rücktrittsrecht gilt nur bei ausdrücklich
schriftlicher Bestätigung als vereinbart. Es kann
nur bis spätestens 4 Wochen vor dem
Einschalttermin ausgeübt werden.
13 Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich
vereinbarter Ausführungen und für Lieferung
bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen
werden dem Auftraggeber berechnet.
14 Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend
nichts anderes vorschreibt, Hamburg. Auch für
das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung
unbekannt ist, gilt der Gerichtsstand Hamburg als
vereinbart.
Stand: August 2016